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   VGH Hessen, 23.07.2012 - 3 B 874/12   

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https://dejure.org/2012,21813
VGH Hessen, 23.07.2012 - 3 B 874/12 (https://dejure.org/2012,21813)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.2012 - 3 B 874/12 (https://dejure.org/2012,21813)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 3 B 874/12 (https://dejure.org/2012,21813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 S 5 AufenthG
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines Studiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche prognostische Beurteilung der Angemessenheit des voraussichtlich benötigten Zeitraums für einen erfolgreichen Studienabschluss eines ausländischen Studenten als Rechtsentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 16 Abs. 1 S. 5, AVwV-AufenthG Nr. 16.1.1.7, AVV-AufenthG Nr. 16.1.1.7
    Prognose, prognostische Beurteilung, Studiendauer, Studienabschluss, Zehnjahresfrist, Studienerfolg, Studium, Regelfrist, unbesstimmter Rechtsbegriff, angemessener Zeitraum, Studienverlauf, Pharmazie, Studienfach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderliche prognostische Beurteilung der Angemessenheit des voraussichtlich benötigten Zeitraums für einen erfolgreichen Studienabschluss eines ausländischen Studenten als Rechtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 858
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des

    Maßgeblich ist vielmehr das Studium in einem oder mehreren konkreten Studiengängen oder Studienfächern, für das der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und für das ihm die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.5.2015 - 7 B 10364/15.OVG -, juris Rn. 4 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hessischer VGH, Beschl. v. 23.7.2012 - 3 B 874/12 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.9.2011 - 19 CS 11.1062 -, juris Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 16 Rn. 12; GK-AufenthG, § 16 Rn. 18 (Stand: November 2006); Nr. 16.2.4 AVwV AufenthG; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 8.2.2011 - 1 B 322/10 -, juris Rn. 20 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG)).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 8 LA 60/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Beantragung

    Maßgeblich ist vielmehr das Studium in einem oder mehreren konkreten Studiengängen oder Studienfächern, für das der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und für das ihm die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.5.2015 - 7 B 10364/15.OVG -, juris Rn. 4 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hessischer VGH, Beschl. v. 23.7.2012 - 3 B 874/12 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.9.2011 - 19 CS 11.1062 -, juris Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 16 Rn. 12; GK-AufenthG, § 16 Rn. 18 (Stand: November 2006); Nr. 16.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - v. 26.10.2009, GMBl.

    Der Senat kann schließlich auch dahinstehen lassen, ob in Ausnahmefällen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG bei einer Überschreitung der Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren, die entgegen der Auffassung des Klägers indes keine jedem ausländischen Studenten für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums eingeräumte Regelfrist darstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 8.2.2011, Rn. 22; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.7.2012, a.a.O., Rn. 5), erteilt werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

    Maßgeblich ist vielmehr das Studium in einem oder mehreren konkreten Studiengängen oder Studienfächern, für das der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und für das ihm die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.5.2015 - 7 B 10364/15.OVG -, juris Rn. 4 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hessischer VGH, Beschl. v. 23.7.2012 - 3 B 874/12 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.9.2011 - 19 CS 11.1062 -, juris Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., 2016, § 16 Rn. 12; GK-AufenthG, § 16 Rn. 18 (Stand: November 2006); Nr. 16.2.4 AVwV AufenthG; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 8.2.2011 - 1 B 322/10 -, juris Rn. 20 (zu § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG)).
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